Unser gemeinsames Ziel
Der Namensgeber unserer Schule bestimmt ganz wesentlich das Menschenbild, das Grundlage der Erziehung und Bildung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium ist. Dietrich Bonhoeffer steht für Mut, Zivilcourage und gewaltfreien Widerstand.
Wir wollen unsere Schüler/innen nicht nur zu leistungsfähigen Persönlichkeiten in Schule und Gesellschaft erziehen, sondern auch zu kritischen, eigenständigen, selbstbewussten und toleranten Menschen, die sich verantwortungsbewusst und respektvoll für die Gemeinschaft engagieren. Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und Mobbing werden grundsätzlich nicht geduldet. Wir möchten eine Kultur fördern, bei der man nicht tatenlos oder schadenfroh zuschaut, sondern Initiative ergreift für den Schwächeren. Dazu bekennen wir uns alle mit unserer Unterschrift unter die Anti–Bullying–Vereinbarung.
Damit wir uns alle in der Schule wohl fühlen und Lehren und Lernen in angenehmer konzentrierter Atmosphäre möglich ist, ist auch der sorgsame Umgang mit Inventar, Mobiliar und allen Räumlichkeiten selbstverständlich. Alle am Schulleben Beteiligten erhalten die Ordnung und Sauberkeit im Gebäude aufrecht und fühlen sich hierfür verantwortlich.
Diesem Ziel dienen die folgenden Grundsätze und Regelungen:
Grundsätzliche Regelungen
- Mit der Anti–Bullying–Vereinbarung haben wir uns alle verpflichtet, die Regeln eines respektvollen Umgangs miteinander einzuhalten.
- Alle Gegenstände, mit denen andere verletzt werden können oder mit denen andere belästigt werden, bleiben zu Hause.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt; Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Den Schülern der Sekundarstufe II ist es ausschließlich während der Freistunden in der Cafeteria erlaubt, Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte für schulische Zwecke verantwortungsvoll zu nutzen. Ansonsten müssen mitgeführte Geräte während des gesamten Schultages ausgeschaltet und unter Verschluss gehalten werden. Geräte, die auf dem Schulgelände in Funktion sind, werden von den Lehrkräften eingezogen und können im Sekretariat von den SchülerInnen nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten werden über den Verstoß gegen die Hausordnung schriftlich informiert. Während Klassenarbeiten und Klausuren sind die Geräte bei der Aufsicht führenden Lehrkraft zur vorübergehenden Aufbewahrung abzugeben.
- Niemand darf durch Rennen und Schreien in der Klasse , auf den Fluren und im Verwaltungstrakt sich oder andere gefährden bzw. belästigen. Auch Schreien ist eine Belästigung, wenn viele Menschen eng zusammenarbeiten müssen.
- Ball spielen ist im Schulgebäude grundsätzlich verboten!
- Um Schmutz und Müll in der Schule zu vermeiden, ist es selbstverständlich, dass Papier und Abfälle in die dafür aufgestellten Behälter entsorgt werden.
- Der Konsum von Tabak und Alkohol ist im Schulalltag auf dem gesamten Schulgelände verboten. Schüler/Innen, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen, werden vom Unterricht ausgeschlossen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.Bei Konsum, Annahme oder Weitergabe illegaler Drogen wird umgehend die Polizei eingeschaltet und es ist mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
Vor dem Unterricht
- Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steigen ab und schieben ihr Fahrrad über den Schulhof.
- Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht da, meldet der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat. Um den Unterricht in den anderen Klassen nicht zu stören, verhalten sich die Schüler/innen auch ohne Aufsicht ruhig und bleiben auf ihren Plätzen.
Im Unterricht
- Essen im Unterricht ist nicht erlaubt. Trinken von Wasser wird in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft gestattet.
- Handys sind während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet, bei Klassenarbeiten und Klausuren zusätzlich beim Aufsichtspersonal abzugeben.
In den Pausen
Die großen Pausen
Die Schüler/innen begeben sich zu Beginn der großen Pausen unverzüglich auf den Pausenhof:
- Der Aufsichtsbereich erstreckt sich zwischen dem Eingang zu den Sporthallen und dem Sitzrondell vor dem Basketballfeld.
- Außer für die Nutzung des Sitzrondells ist der Aufenthalt im Gebüsch und zwischen den Fahrradständern nicht gestattet.
- In den großen Pausen sind das Klettergerüst und die Tischtennisplatten den Schülern/innen unserer Schule vorbehalten.
- Am Klettergerüst dürfen aber aus Sicherheitsgründen keine akrobatischen Übungen (Salto o.ä.) durchgeführt werden.
- Auf dem Pausenhof darf nicht mit Steinen oder sonstigen Gegenständen geworfen werden; das schließt auch das Werfen von Schneebällen, Tannenzapfen, Holzspänen und harten Bällen (Tennisbälle, Fußbälle etc.) mit ein. Nur beim Spielen an den Tischtennisplatten sind Tischtennisbälle und Tennisbälle erlaubt.
- Das Ballspiel auf dem Pausenhof ist nur mit Softbällen erlaubt.
- Das Haarbachtor ist während des gesamten Unterrichtstages geschlossen.
- Fahrräder müssen über den Pausenhof geschoben werden.
Der Aufenthalt in Cafeteria und Eingangshalle ist in den großen Pausen ebenfalls möglich, kann jedoch bei Bedarf durch den/die Aufsicht führenden Lehrer/in eingeschränkt werden.
Das Sitzen auf den Treppen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Der Aufenthalt im Rest des Gebäudes (Klassenzimmer, Klassenraumtrakt, Verwaltungstrakt und Fachraumtrakt) ist nicht erlaubt.
Die Lehrer/innen schicken die Schüler/innen mit Beginn der großen Pause aus dem Klassenraum und schließen den Klassenraum ab.
Im Falle von Raumwechsel verbleiben die Schultaschen mit Pausenbeginn zunächst im Klassenraum, die Fach- bzw. Kurslehrkraft der Folgestunde schließt den Klassenraum auf und begleitet die Schülerinnen und Schüler zum Fach- / Kursraum. Bei Wechsel aus Fachräumen sorgt die Lehrkraft dafür, dass die Schultaschen nach Stundenende wieder im Klassenraum verschlossen werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Jahrgänge 8 und 9 im Vormittagsbereich sowie die Klassen 8, wenn ihr Unterricht im Klassenverband stattfindet.
Schüler/innen, die aus den Sporthallen kommen, behalten ihre Sporttaschen für die Dauer der Pause bei sich.
Die Toiletten für die große Pause und Mittagspause befinden sich im Erdgeschoss. Alle Toiletten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Verschmutzungen oder Schäden bitte sofort melden!
Das Verlassen des Schulgeländes während der großen Pausen ist für Schüler/innen der Sekundarstufe I nicht gestattet!
Die kleinen Pausen
Eine 5-Minuten-Pause gibt es nur bei Einzelstunden zwischen der ersten und zweiten Stunde. Die Schüler/innen bleiben im (offenen) Klassenraum, wenn sie nicht in einen Fachraum wechseln müssen.
Pausen innerhalb einer Doppelstunde veranlasst der/die Fachlehrer/in bei Bedarf. Um anderen Unterricht nicht zu stören, bleiben die Schüler/innen während dieser Zeit im Fach- oder Klassenraum.
Regen- und Schneepausen
Sie werden durch ein wiederholtes Gongzeichen angekündigt. Schüler der Sekundarstufe I halten sich dann auf der Etage ihres Klassenraumes auf (Klassenraum und Flur). Eingangshalle und Cafeteria stehen ebenfalls zur Verfügung, können aber von den Aufsicht führenden Lehrer/innen bei Bedarf geräumt werden. Der Fachraumtrakt ist kein erlaubter Aufenthaltsbereich.
Die Mittagspause
Alle Schüler/innen des Ganztags können sich für eines der verschiedenen Angebote in der Übermittagbetreuung entscheiden und sollten dieses bis spätestens 13:40 Uhr aufgesucht haben. Um unnötiges Herumlaufen und Lärm in den Gängen des gesamten Schulgebäudes während der Mittagspause zu vermeiden, ist ein Wechsel des Angebotes innerhalb der Mittagspause in der Regel nicht möglich.
Die übrigen Schüler/innen halten sich in der Eingangshalle/ Cafeteria/Pädagogisches Zentrum/ Mensa bzw. auf dem Schulhof (nicht bei Regen!) auf. Der Aufenthalt in den Gängen, dem Verwaltungstrakt bzw. in den Klassenzimmern ist den Schülern/innen, die an keinem Angebot der Übermittagbetreuung teilnehmen (auch bei Regen), untersagt.
Am Ende des Unterrichts
Die Lerngruppen verlassen ihre Räume in aufgeräumtem Zustand. Dazu gehören:
- Das Aufräumen des Tisches (inklusive Ablage)
- Das Hochstellen der Stühle (spätestens nach der 6. Stunde)
Am Ende des Unterrichts in einem Fachraum werden in jedem Fall die Stühle hochgestellt!
- Das Schließen der Fenster
- Das Hochfahren der Jalousien
- Das Fegen des Klassenraumes
- Das Entsorgen von Abfall in den Papierkorb
- Das Wischen der Tafel
Verstöße gegen diese Schulordnung werden entsprechend ihres Umfangs und nach Rücksprache mit den Klassen- bzw. Stufenlehrern angemessen, in schweren Fällen auch mit Ordnungsmaßnahmen, geahndet.
Stand: Oktober 2016
Verstoß gegen die Schulordnung
Aufgaben
- Erarbeite aus der Schulordnung die Regel(n), gegen die du verstoßen hast, und gib sie in eigenen Worten wieder.
- Erkläre, weshalb diese Regel in die Schulordnung aufgenommen worden ist. Welchen Sinn und Zweck verfolgt sie (aus Sicht der Schule, der Eltern, der Schülerschaft)?
- Lege dar, wie du dich in Zukunft verhalten wirst. Gib Gründe für deine Verhaltensänderung an. Weshalb wirst du den Regeln der Schulordnung von nun an Folge leisten?
Deine Ausführungen sollen sich in Form eines ausformulierten Textes über mindestens eine DIN A 4-Seite erstrecken und sind am Ende von einem Erziehungsberechtigten mit einer Unterschrift zu versehen. Die Abgabe erfolgt am nächsten Schultag beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin.