Schulpflegschaft am DBG
Das Schulpflegschaftsteam am DBG besteht aus einer/einem Vorsitzenden sowie drei Stellvertretern. Für das Schuljahr 2023/24 sind die gewählten VertreterInnen:
Claudia Boerl (1. Vorsitzende)
Sarah Engels
Birgit Dargel
Simone Stegner
Ziele
- Partner, Berater und Vertreter für die Belange der Schüler und Schülerinnen, der Eltern und Lehrer und Lehrerinnen sein
- Gute Rahmenbedingungen für effektives Lernen am DBG fördern
- Das Schulleben attraktiv mitgestalten
- Bedingungen für guten Unterricht schaffen bzw. unterstützen
- Vorschläge und Anregungen für die Schulkonferenz erarbeiten
- Erfahrungen und Sachkenntnisse aus dem Berufsleben der Eltern einbringen
- Erziehungsziele entwickeln
- Kommunikation zwischen Schulleitung, Lehrerschaft, Eltern und Schüler fördern
- Unterstützung jeglicher Form der Identifikation mit dem DBG
Aktivitäten
- Austausch mit der Schulleitung, der Lehrerschaft und der SV
- Jour Fixe zwischen Schulleitung und Schulpflegschaftsvorsitzender
- Quartalstreffen (Vertreter von Lehrern, Schülern und Eltern)
- Austausch im Schulpflegschaftsteam
Arbeitskreise aus Vertretern der Schulpflegschaft und engagierten Eltern, die nicht zwangsläufig Mitglieder der Schulpflegschaft sind
- Gesunde Schule
- Öffentlichkeitsarbeit
- Elternberufsnetzwerk
Mitarbeit und Mitgestaltung von Schulaktionen
- Projekttage
- „Tag der Offenen Tür“
- Unterstufenfest
- Erster Schultag der Fünftklässler
- Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Schule
Elternmitwirkung
Grundlagen
In §§ 72 und 73 des Schulgesetzes NRW sind die Möglichkeiten und Formen der Mitwirkung von Eltern in der Schule geregelt.
Die Mitwirkung der Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullebens, die im Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrerschaft, Schülervertretung und den gewählten Eltern gestaltet wird.
Die Schulpflegschaft lebt davon, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben beteiligen.
Zur Mitwirkung gehört das Recht auf Anhörung, Beratung, Anregung und auf Information. Das Gremium hat eine konstruktiv kritische Funktion.
Die Schulpflegschaft hat die Möglichkeit, auf pädagogische, finanzielle und organisatorische Belange der Schule Einfluss zu nehmen.
Mitglieder der Schulpflegschaft
In den Klassen- und Jahrgangsstufen wählen die Erziehungsberechtigten den jeweiligen Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Diese gewählten Personen bilden die Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die Vorsitzenden.
Mitwirkungsorgane
- Klassenpflegschaft
- Klassen / Jahrgangsstufenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
- Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V.
Der Gesetzgeber in NRW hat der Landeselternschaft die Mitwirkung des Schulwesens auf Landesebene übertragen. Damit hat die Landeselternschaft die wichtige Aufgabe, die Eltern von Gymnasiasten in der Schule zu unterstützen und zu beraten. Sie vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.
VORSTANDSTEAM
Claudia Boerl
Vorsitzende
Birgit Dargel
Vertreterin
Kerstin Friske
Nico Iona
Kontakt: